Lasco 2 und das Bundesimmissionsschutzgesetz

26 de março de 2015 08:38
Lasco 2 und das Bundesimmissionsschutzgesetz

Hallo,

wie man oben lesen kann, plagen mich Gestzte und Vorgaben.

Ich habe einen Bauantrag gestellt um den Stall in eine Schmiede umzubauen.
In diesem Bauantag habe ich auch den Federhammer Lasco 2 erwähnt.
Jetzt möchte man, wenn ich diesen Hammer in betrieb nehmen eine Schall-prognose von uns (Kosten 2000- 3000 Euro).
Wenn ich daruf verzichte ist keine Prognose nötig und der Umbau wird genemigt ( alles andere scheine ich richtig gemacht zu haben)

Was mich aber interressiert ist das der Lasco 2 doch Genehmigungs frei ist, weil seine Schlagenergie unter 1 Kilojoule ist (glaube ich.. um Wissen wäre ich dankbar ) also waum kann das ausschlaggebend sein für meine zulassung sein?

Kann mir da jemand bitte helfen? Habt ihr so was auch schon einmal erlebt?
Wisst ihr etwas über die Schlagenergie vom Lasco 2 ?

Mit lieben Neulingsgrüßen

Eve
26 de março de 2015 14:46
Hallo Eve,

Herzlich Willkommen hier im Forum.

Die Grenze von 1 Kilojoule Schlagenergie stammt aus der Nr. 3.11.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV. Bei stärkeren Hämmern ist ein förmliches Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig.

Diese Schwelle überschreiten Maschinenhämmer bei einem Bärgewicht von etwa 60 kg. Beispielweise hat der L2 von Bêché mit 65 KG Bär eine Schlagenergie von genau 1 KJ. Nach meinen Unterlagen hat der Lasco 2 ein Bärgewicht von 60 kg und ist somit sehr nah an dieser Grenze. Genaueres kann man Dir vlt. noch bei der Firma Langenstein & Schemann GmbH (lasco.de) in Coburg sagen.

Aber auch wenn Dein Lasco 2 unter dieser Schwelle bleibt, dann bist Du nicht gänzlich frei von den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Nach § 22 BImSchG bist Du dafür verantwortlich, dass von (BImSchG-)genehmigungsfreien Anlagen nach dem Stand der Technik keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen. Hier kommt dann das Baugenehmigungsverfahren ins Spiel. Im Rahmen der Baugenehmigung (Nutzungsänderung) hat die Baubehörde nach Eurer Landesbauordnung auch zu prüfen, ob Deinem Vorhaben öffentliche-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Als sog. Baunebenrecht ist damit auch das Immissionsschutzrecht gemeint.

Also entweder bringst Du das geforderte Schallgutachten bei, oder Du verzichtest vorerst auf den Hammer und bringst erst einmal die Nutzungsänderung durch das Baugenehmigungsverfahren. Den Hammer kannst Du später immer noch aufstellen.

Das ganze Thema hat Janis (Xerxes) neulich erst bei seiner Werkstatt mit einem sehr positiven Ergebnis mit der Baubehörde durchexerziert. Seinen ausführlichen Bericht kannst Du hier nachlesen.

Viel Erfolg!

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Última edição: 26 de março de 2015 14:47, PARX
27 de março de 2015 09:53
Hallo Parx,

Danke dür deine Antwort. So langsam versteh ich das Bauamt . Wo bei in meinem fall niemand im Umkreis wohnt. Eine seite Wald, eine Gärtnerei, andere Seite Scheune und dann mein Haus. .. Nun ja, du hast recht, ich werde vorerst keinen Hammer anmelden und mich später darum kümmern.

Zum Lasco 2 : Die Firma Lasco sagt das er eine Schlagenergie von 100 Megakilo hat, also 1 Kilojoul . Auf Grund es hohen Alters kann man aber davon ausgehen das er die 1 kJ nicht mehr voll ereicht.

Grüße Eve