Berufgenossenschaft
Berufgenossenschaft
February 13, 2017 at 9:06 PMWer hatte den von Euch schon mal besuch von der Berufsgenossenschaft?
Ich wurde vor kurzen besucht. Habe darauf einen Brief bekommen mit einigen Forderungen. Die werden auch alle berechtigt sein! Da heisst es unter anderen das man Exzenter oder Hydraulikpressen eigentlich nur aus einen zweiten Raum aus bedienen sollte, also die Maschine hermetisch abzusichern, wie ist das bei Euch?
Und wie ist das wenn man keine Angestellten hat?
Grenzlandschmiede, meine Arbeit
Frage ist, wir Du das Problem praktisch lösen kannst, wenn Du dieses Risiko ausschließen willst. Presse einhausen und eine Durchreiche offen lassen? Manchmal hilft auch ein anderer Name für dasselbe Kind.
Steffen
Wenn du einzahlst musste die auflagen erfüllen, wenn nicht dann wirste bei einem unfall die vorteile nicht genießen. Z.b. bessere u. Schnellere behandlung. Den verdienstausfall trägste dann erstmal selber bis du krankengeld von der krankenkasse bekommst. Es geht dabei z.b. auch darum, dass du evtl. Keine unfallrente bekommst usw..
Mein vater hat 30 jahre eingezahlt und hatte nun den fall die bg in anspruch zu nehmen. Viel ärger und kommt nix bei rum.
ich komm da nicht mit...wie soll ich eine Presse wie z.B. eine Stanze von einem anderen Raum aus bedienen? Bei uns kommt auch von Zeit zu Zeit eine Kontrolle aber die Pressen und Stanzen wurden noch nie bemängelt...
Um welche Maschine geht es denn? Ich kenne Pressen die haben einen Schalter bei dem man 2 Knöpfe gleichzeitig drücken muß damit man sich nicht die Hand einquetscht.
Wohlgemerkt: Bei uns ist die BG bzw. GAA regelmäßig da! Bei manchen Maschinen läßt sich die Gefahr eben nur durch ordentliche Unter-/ Einweisung minimieren. Ein Restrisiko wird bleiben...der Biegeautomat macht das schon selber aber Blech läßt sich bei Sonderteilen leider nicht maschinell einlegen.
Grüße vom Holledauer
Am 9.1.2012 hatte ich einen schweren Arbeitsunfall bei dem ich mir die linke Hand so schwer verletzt habe daß ich mehr als 2 Jahre nicht arbeiten konnte, die Bewegungsfähigkeit ist eingeschränkt, es fehlt das Gefühl und oft habe ich schmerzen, eine Besserung ist ausgeschlossen.
Vom ersten Tag an bis heute werde ich von der BG sehr gut und freundlich behandelt, man hat mir alles was Besserung versprochen hat zukommen lassen, z.B. ein Aufenthalt in einer REHA Klinik über 5 Wochen, an Kosten für zusätzliche betriebliche Hilfsmittel (Kran) hätte sich die BG auch beteiligt, wurde aber nicht gebraucht. Die Monatliche Erwerbsminderungsrente wird zuverlässig gezahlt, die Kosten für Ergotherapie und Schmerzmittel werden übernommen, bei der Wiedereingliederung war ein Beschäftigter der BG mehrmals vor Ort.
Mein Arbeitgeber unterstützt mich nach Kräften und hat die ganze Zeit mit mir und der BG an der nun erfolgreichen Wiedereingliederung gearbeitet, ich arbeite nun in Teilzeit.
Ohne die BG und die Unterstützung von meinem Arbeitgeber .... ich möchte gar nicht daran denken.
Also soweit ich das noch richtig im Hinterkopf habe gilt das mit der "hermetischen" Abschirmung nur für Pressen die zur Kaltarbeit Verwendung finden. Wenn Du die Pressen zur "Warmarbeit" benutzt siehts anders aus.
Würde da mal mit der BG Rücksprache halten!
Wenn Du BG Mitglied bist musst Du schon dafür sorgen dass auch alles "sicher" ist...
Gruß
Oli
Hermetisch abgeschirmte und durch Lichtschranken gesicherte Pressen kenne ich z.B. vom Dachziegelwerk zum Pressen der Ziegel oder in der Pumpenfabrik zur Hochdruckprüfung von Pumpen, da gibt es sogar Prüfstände die Schusssicher sind...
Aber in der handwerklichen Metallverarbeitung an Maschinen bei denen das Werkstück von Hand zugeführt wird?
Das kann ich mir nicht vorstellen, oder hab ich was falsch verstanden?
Vorab: m.e. ist die Unfallversicherung über der BG mit das beste was du bekommen kannst. Auch als kleiner Selbstständiger sollte mann den Beitrag dafür zahlen, es lohnt sich wenn mal wirklich was passiert.
Zu den Sicherungen an Maschinen wie Pressen, scheren, stanzen usw: mein Arbeitssicherheitsbauftragter sagt: normalerweise gelten die Vorschriften sowie diese bei der Zulassung der Maschine in kraft waren. Konkret: bei unsere Trumpf Stanzmaschine ist rundumschutz durch eine Lichtschranke, die dann aber auch nicht abgebaut werden darf.
Die amada 4meter Abkantpresse verfügt "nur" über zwei Bedienpulte, pflicht ist diese auch beide zu benutzen wenn mit zwei Personen gearbeitet wird. Der Presse geht dann nur runter wenn beide den Fußschalter drucken.
Eine Lichtschranke oder Laservorhang wie bei neue Maschinen ist nicht vorhanden, kann mich auch keiner zwingen diese nach zu rüsten(mit ein grosser aber, dazu später).
M.e. brauchst du also alte Maschinen nicht unbedingt auf die neueste Sicherheitsstandards zu bringen. Wenn es aber mit relativ geringen Aufwand möglich ist, ist es eine Überlegung wert.
Weil hier kommt das obengenannter "ABER": wenn was passiert, und du bist als Unternehmer vorher von der BG auf die Gefahrenquelle hingewiesen und hast nichts gemacht, kannst du dich warm anziehen.....
Hatten wir hier in der nähe vor einige Jahre: eine Firma mit 8 Abkantpressen war bei BG Kontrollen mehrmals darauf hingewiesen bei zweimann Betrieb auch beide Bedienpulten zu nutzen. War den zu lästig. Bis dann der zweite Mann beim Blech anhalten abgerutscht ist, mit den Arm unter die Werkzeuge kam und der andere Bediener fröhlich im Takt weiter die Presse aktivierte......das kostete dann ein Arm....
Resultat; alle Presse wurden sofort stillgelegt und versiegelt, dürften erst wieder nach Einbau einer Laserschranke weiter betrieben worden. Sicherheitsbeauftragte und Geschäftsführer hatten nichts mehr zu lachen.
Der Mitarbeiter ist jetzt schwerstbehindert, die Firma zahlt und zahlt und zahlt, wohl bis sein Lebensende.
Also: wenn du auf Probleme schriftlich hingewiesen wurde, solltest du dich wirklich darum kümmern. Wenn jetzt was passiert an diese Maschinen, bist du reif...
Ich wurde: mein Sicherheitsbeauftragter(wenn Ihr noch keiner habt, besorgt euch einer vom TÜV, Dekra usw) herbei pfeifen, der BG anrufen und gemeinsam in der Firma eine ausreichende, so günstig mögliche Lösung erarbeiten. Das schön schriftlich festhalten und Ihr seit abgesichert.
Alleine ohne Hilfe mit der BG wurde ich das nicht machen, nicht alle BG Mitarbeiter sind praktiker. Ausserdem muss mann sich schon gut mit den Vorschriften auskennen, sonst wird's schnell übertrieben.
Dann das Wort Zum Sonntag von unser Sicherheitsmensch:
"auch Mitarbeiter empfinden Schmerzen!!!"
viel Erfolg,
Adriaan
Gruß aus Nodhessen
Manfred
Hydraulikleitungen lassen sich sehr wohl abschirmen. Alle Hydraulikleitungen die mit Betriebsdruck laufen und in der Nähe des Bedieners sind müssen zumindest mit einem speziellen Abschirmmantel umhüllt sein. Oder es werden Hydraulikleitungen Typ 2SN verbaut die haben einen verstärkten Mantel. Viele Kranhersteller verlegen deshalb auch die Leitungen in den Ausleger.
Und wenn sich ab und an Hydraulikschläuche "verabschieden": Das passiert selten ohne Vorzeichen! Nur das halt auch selten die Sichtprüfung des Arbeitsgerätes vor der Benutzung durchgeführt wird.
Und gerade bei Hydraulik wäre ich sehr vorsichtig! Die 250 bar gehen vorne rein und hinten raus. Ohne Probleme.
Und zum Thema Sicherheit: Hydraulikschläuche aus Gummi dürfen nicht älter sein als 8 (10) Jahre.
Aber wie Adriaan schon sagte: wenns einen schriftlichen Mängelbericht gibt wirds im Schadensfall spannend!
"Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht."