@ walter
im Haftungsrecht sieht es so aus das der Hersteller der Maschine haftbar gemacht werden kann. Die Begrifflichkeit "Hersteller" definiert sich in etwa so:
Hersteller ist derjenige der den Mechanischen Teil mit dem Motor in Verbindung bringt. ( Mein Wissen kommt aus dem Bereich Automatiktüren, welche , da motorbetrieben rechtlich auch als Maschine gelten).
Somit ist weder der Hersteller des Motors, noch derjenige der die mechanischen Einzelteile baut und liefert in der Verantwortung.
Der Zusammenbau muss natürlich von jedem selber erfolgen. Und da die Ausführung nun ja schon zig mal in verschiedenen Größen mit diversen An-und Umbauten als Eigenbau entstanden sind sieht man ja das es funktioniert.
Natürlich fehlen bei allen Bandschleifern dieser Art irgendwelche Abdeckungen etc. aber diese wären eh oft hinderlich beim schleifen.
Selbst ein original KMG Schleifer wäre nach deutschem Produkthaftungsgesetz unverantwortlich zu verkaufen. Aber auch ein Schmiedefeuer und heisses Eisen birgt eine sehr hohe Gefahr

. Also ein wenig Vorsicht sollte man bei allem walten lassen.
Ob ich den Schleifer von Optimum empfehlen würde weiß ich nicht.
PS: Mal abgesehen vom Motor und den Rollen hat mich mein Schleifer vielleicht 15 Euro gekostet ( plus diverse Kleinigkeiten aus der Wühlkiste im Keller)
Für den Motor und die Rollen muss man vielleicht nochmal 150Eur rechnen oder günstig in der Bucht. Ich hab jetzt noch eine Kontaktrolle für 100mm breite Bänder für 50 Euro geschossen