Re: Lasco 2 und das Bundesimmissionsschutzgesetz

27. März 2015 um 09:53
Hallo Parx,

Danke dür deine Antwort. So langsam versteh ich das Bauamt . Wo bei in meinem fall niemand im Umkreis wohnt. Eine seite Wald, eine Gärtnerei, andere Seite Scheune und dann mein Haus. .. Nun ja, du hast recht, ich werde vorerst keinen Hammer anmelden und mich später darum kümmern.

Zum Lasco 2 : Die Firma Lasco sagt das er eine Schlagenergie von 100 Megakilo hat, also 1 Kilojoul . Auf Grund es hohen Alters kann man aber davon ausgehen das er die 1 kJ nicht mehr voll ereicht.

Grüße Eve

Lasco 2 und das Bundesimmissionsschutzgesetz

26. März 2015 um 08:38
Lasco 2 und das Bundesimmissionsschutzgesetz

Hallo,

wie man oben lesen kann, plagen mich Gestzte und Vorgaben.

Ich habe einen Bauantrag gestellt um den Stall in eine Schmiede umzubauen.
In diesem Bauantag habe ich auch den Federhammer Lasco 2 erwähnt.
Jetzt möchte man, wenn ich diesen Hammer in betrieb nehmen eine Schall-prognose von uns (Kosten 2000- 3000 Euro).
Wenn ich daruf verzichte ist keine Prognose nötig und der Umbau wird genemigt ( alles andere scheine ich richtig gemacht zu haben)

Was mich aber interressiert ist das der Lasco 2 doch Genehmigungs frei ist, weil seine Schlagenergie unter 1 Kilojoule ist (glaube ich.. um Wissen wäre ich dankbar ) also waum kann das ausschlaggebend sein für meine zulassung sein?

Kann mir da jemand bitte helfen? Habt ihr so was auch schon einmal erlebt?
Wisst ihr etwas über die Schlagenergie vom Lasco 2 ?

Mit lieben Neulingsgrüßen

Eve