Kleingewerbe anmelden

15. Dezember 2017 um 16:14
Hallo Zusammen,
mir wird es langsam zu heikel, meinen nun wirklich winzigen Schmiedebetrieb unangemeldet nebenher laufen zu lassen und ich hab mit dem Gedanken gespielt ein Kleingewerbe anzumelden, deshalb meine Frage an die bereits Gewerbetreibenden wie muß ich es anstellen ein Kleingewerbe zu betreibenohne gleich die BG und das Finanzamt am Hacken zu haben und welche formellen Wege muß ich gehen.

Gruß aus Nordhessen

Manfred
15. Dezember 2017 um 16:56
Kann da morgen mal eine Bekannte zu befragen, die hatte eines für ihre Näharbeiten angemeldet.

Grüße, Micha
15. Dezember 2017 um 17:43
Na denn mal viel Spaß!

Also: Klein- oder Nebengewerbe anmelden ist erstmal ganz einfach.
Zur Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung gehen und Gewerbe anmelden. Bei Handwerk kann das kritisch werden. Je nachdem was Du anmelden willst. Der Meisterzwang/die Altgesellenregelung besteht in vielen Handwerken nach wie vor. Das Schmiedehandwerk/Metallbauerhandwerk zählt in jedem Fall dazu.

Dann kommt die Handwerkskammer oder die IHk und will Geld. Das Finanzamt meldet sich bei Dir. Die BG wird sich bei Dir melden (aber solange Du keine Mitarbeiter hast besteht da keine Versicherungspflicht), billiger bekommst Du aber keine Unfallversicherung. Das Gewerbeaufsichtsamt wird sich bei Dir melden, Dein "Hobbyraum" wird zur Arbeitsstätte, also musst Du einen Baunutzungsänderungsantrag stellen und der muss auch genehmigt werden. Je nach Lage kommt dann noch ein Lärmgutachten etc. auf Dich zu. Du kannst mal für Wochen mit ordentlich Hausaufgaben planen und mit mindestens 5000€ Kosten bevor Du auch nur einen Cent einnehmen wirst. Vom Nervenkrieg mal ganz abgesehen.

Und dann noch viel Spaß mit den Versicherungen! Und denke nicht eine Minute drüber nach ohne Betriebshaftpflicht auskommen zu können!!!

Gruß

Oli

PS: Mach am besten eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Steurbüro auf! Ist weniger Ärger und Du musst in keine der Kammern.
Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2017 um 19:11
15. Dezember 2017 um 18:05
....... äh Oli, ich wollte jetzt nicht wirklich einen 10 Mann Schlosserei oder Schmiedebtrieb anmelden, mir geht's darum, ich nehme für gewisse Gefälligkeiten oder Dienstleistungen Geld und da es  Neider oder selbsternannte Ordnungshüter in jedem noch so kleinen Örtchen gibt, möchte ich nicht großes Geld für kleines Geld bezahlen, sprich Strafe usw...
Betriebshaftpflicht, keine Frage das muß sein.......einen Handwerksbetrieb fachrichtung Metall kann ich als Forstwirtschaftsmeister sicher nicht anmelden was ne Möglichkeit ist Landwirtschaft und Künstlerwerkstätten genießen einen Sonderstaus ohne Handwerkskammer etc., sollte die BG jemals einen Blick in meinen wie Du so schön geschrieben hast Hobbyraum werfen werden Sie, beim meinen Oldtimermaschinchen die Tür zubetonieren und das möchte ich natürlich vermeiden, ich kenne Das noch aus Zeiten meines Landwirtschaftsbetriebes.
15. Dezember 2017 um 18:14
Hi, 

die Anmeldung kostete damals 36, das war alles bis heute. 
Musst dich entscheiden ob du Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer absetzen können willst. Die Wahl hast du aber nur solange du unter einem Grenzwert beim Umsatz liegst, müsste irgendwas um die 17.000€ im Jahr sein?! Da besser genauer beraten lassen, der Bewertungszeitraum läuft ab Anmeldung für 12 Monate meine ich, kann man sich böse vertun und dann wirds teuer bei Nachzahlung.
Wenn du hauptberuflich angestellter Arbeitnehmer bist, dann musst du nur eine einfach Einnahmen-Überschuss-Tabelle führen statt aufwändiger Buchhaltung.   Um die jährliche Steuererklärung kommst du nicht mehr rum, ist aber nur ein einzelner Zusatzbogen.  Überschuss wird deinen Gehalt zugerechnet und gesamtveranlagt. Also auch gegen mögliche Erstattungen verrechnet. Verluste geltend machen kannst du aber auch.  Muss halt alles stimmig sein, sonst wird dein Gewerbe irgendwann nicht mehr anerkannt weil nur Liebhaberei.  
Versichern kannst du alles wenn du willst,   ist wie im normalen Leben.   
IHK und Handwerkskammer melden sich,  stellen aber alle Forderungen sofort ein wenn du erklärst dass du unter Kleinunternehmertum  oder so fällst und keine Umsatzsteuer ausweist.   Ist so lange her, erinnee mich nicht mehr ganz genau.

Meister müsstest du als Schmied oder Metallgestalter sein.  Nicht aber als Kleinkünster o.ä.  Sei also kreativ 😉   kannst ja Handelsgewerbe anmelden, und die Eigenproduktion von einem Teil deiner Ware stellst du halt selber her. Aufwändungen dafür sind voll absetzbar.  

Gibt drum herum je nach Umstand und Bundesland natürlich noch viele weitere Kleinigkeiten zu beachten. 


 
15. Dezember 2017 um 19:10
Du wolltest die "formellen" Dinge wissen!

Ich kann Dir nur sagen wie es bei mir vor 12 Jahren war als ich meinen "Nebenerwerb" angemeldet habe. Ich habe auch erstmal versucht keine "schlafenden Hunde" zu wecken. Funktioniert aber nur begrenzte Zeit. Und je mehr Leute Du umschiffen willst, desto lustiger wird es sobald die feststellen, dass Du das versucht hast.

Ich habe jetzt ein Jahr als "Vollselbstständiger" hinter mir. Da wurde das Ganze noch etwas spannender.

Und um den "Mindestbeitrag" bei der Kammer wirst Du nicht drumherumkommen ob nun HWK oder IHK. Und Deine "Produktionsstätte" wird mit Sicherheit kontrolliert, von der Gewerbeaufsicht und nicht von der BG, werden ob die nun Atelier oder Werkstatt heißt ist erstmal wurscht. Ich kann Dir nur dringend dazu raten mit offenen Karten zu spielen mit allen Beteiligten! Sonst wirds ganz schnell komisch. Und vor allem im Vorfeld immer Deine Hausaufgaben erledigen!
Da kommen Fragen zur Gewerbemüllentsorgung genauso wie zur Brandsicherheit usw... Bundesimmisionschutzgesetz... Die Liste kann lang werden.

Ich weiß ja nicht was Du so alles für Deine Nachbarn leistest?! Aber ich an Deiner Stelle würde mir dann eher überlegen auf die Gefälligkeiten zu verzichten bevor ich mich in das Abenteuer Gewerbeanmeldung stürzen würde.

Und das was Thorkell schreibt ist in meinen Augen "gefährliches Halbwissen"!

Als Gewerbetreibender wirst Du auch einen Steuerberater brauchen. Der erklärt Dir am besten wie Du Deine Steuersachen regelst und was für Dich sinnvoll ist.
Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2017 um 19:13
15. Dezember 2017 um 19:13
Jep, die Grenze liegt bei € 17.000,-
Ich habe nach 20 Jahren letztes Jahr mein Ingenieurbüro in ein Kleinunternehmen umgewandelt, seit ich wieder als Angestellter tätig bin. Da hat ein Brief ans FA ausgereicht, und eine Betriebshaftpflicht habe ich auch nicht. Vielleicht bin ich einfach gut...
Ansonsten sehe ich das wie Thorkell, Kreativität regelt. Melde einen Messer- und Scheren-Schleifservice o. Ä. an, da braucht man sicher keinen Meister. Oder eben Künstler im Nebenerwerb. Im Grillforum machen das viele, um in die Metro reinzukommen, kostet wohl einmalig  um die € 30,- und einen Gang auf's FA. EAÜR (Einnahme-Ausgabe-Überschuss-Rechnung) reicht auch.
Mit einem Handwerksbetrieb kenne ich mich allerdings nicht aus, mir reicht im Prinzip ein Laptop, ein bequemer Stuhl und ein Tisch...
Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2017 um 19:18, Klopfer
15. Dezember 2017 um 19:47
....des Rätsels Lösung hat sich aufgetan und zwar treffe ich mich am Wochenende mit einen Bekannten, der ein Steuerbüro betreibt und sich mit diesen Angelegenheiten bestens auskennt, trotzdem danke an Alle, die hier versucht haben, mir weiterzuhelfen.
15. Dezember 2017 um 20:16
Nur ein Wort von mir zur Gewerbeaufsicht: Wenn mal ein Unfall passiert, sind die spätestens auf dem Plan, da sie von der Staatsanwaltschaft zu Rate gezogen werden. Und bei denen reicht widerum eine fehlende Unterschrift auf einem Belehrungsnachweis, damit sie dem Verantwortlichen ein Strafverfahren eröffnen.



Daher gilt es neben dem Finanzamt zu klären, was Du anbieten darfst, ohne einem bestimmten Gewerbe anzugehören und entsprechende Sachkunde nachweisen musst. Ich vermute aber mal, dass Du keine Balkongeländer verkaufst, oder?
Grüße aus dem Oberberg

Steffen
Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2017 um 20:42, Steffen Vogel
15. Dezember 2017 um 20:19
Steuerberater habe ich natürlich.  Aber eher aus Bequemlichkeit und weil da mit Scheidung etc einiges formal zu regeln war. Als gelernter Kaufmann fallen mir evtl ein paar Dinge leichter als einem gelernten Handwerker, aber das bitte nicht wertend verstehen. Habe meine Defizite dafür woanders. 
 Gewerbemüll bekommst du erstmal nur einen Aufschlag auf den Hausmüll.  

Habe seinerzeit an IHK und HWK ein Schreiben aufgesetzt und wahrheitsgemäß erläutert, dass ich mein Hobby nur anmelde, um möglichem Ärger auf Mittelaltermärkten mit der Gewerbeaufsicht zu vermeiden.  Alles tutti, keine weiteren Fragen.

Wünsche Dir viel Erfolg, hat ne Menge Vorteile.

Aber bitte ans Ende denken.  Bei Betriebsaufgabe  musst du das Inventar verkaufen und dem Gewinn nochmal versteuern, oder den Zeitwert als Entnahme. Lass dich darüber auch besten berate.  Würde ärgerlich wenn du höherwertige Maschinen etc kaufst und einbringst. 
7. Januar 2018 um 09:20
Mahlzeit zusammen,
Ich habe auch vor der sehen Frage gestanden. Zum Glück habe ich einen bekannten der Unternehmens & Steuerberater ist und mich sehr gut beraten konnte. Eine Anmeldung als Gewerbe ha er mir erstmal abgeraten, aufgrund der hohen Kosten und Geier die sonst noch warten um a deine paar Kröten zu kommen. Das Resultat des ganzen war ich sollte mich als freischaffender Künstler (Künstler / Metallbildhauer) melden da man als Künstler viele Vorteile geießt. Die Einschränkungen hingegen sind für mich nicht einschränkend, wie z.b. Eingeschränkte Stückzahlen von ein und dem selben Kunstwerk. Habe zudem eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen die mich etwa 35€ im Monat kostet. Ohne Versicherung war mir nix, da ich viel mit Kindern und Fremden arbeite. Würde dir dringend Raten dich auch in der Richtung zu informieren, da es auch für dich bestimmt passt und etwas vorteilhafter ist als ein richtiges Gewerbe anzumelden.

Gruß Patrick
Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2018 um 09:24, Patrick